UDEON: Gemeinde Unterensingen

Direktzum Inhalt springen, zur Suchseite, zum Inhaltsverzeichnis, zur Barrierefreiheitserklärung, eine Barriere melden,

Was ist bei der Anmietung zu beachten?

Wer kann das UDEON anmieten?

Das UDEON kann an Vereine, Vereinigungen, Schulen, Parteien, Kirchengemeinden, Firmen und Privatpersonen vermietet werden. Das UDEON wird an Unterensinger sowie an Auswärtige vermietet, jedoch erhalten Unterensinger den Vorrang.

Welche Veranstaltungen dürfen im UDEON stattfinden?

  • Vereins-, Schul-, Parteiveranstaltungen
  • Firmenjubiläen, -feiern, -präsentationen
  • Konzerte, Vorträge, Theater, Ausstellungen, Filmvorführungen, Tanzveranstaltungen
  • Geburtstagsfeiern, Hochzeiten
  • Konfirmationen, Kommunionen
  • Beerdigungen

Wie viele Personen haben Platz?

Das UDEON bietet Platz für maximal 360 Personen, entsprechende Bestuhlungspläne können über die Homepage oder bei Frau Buchfink eingesehen werden.

Wie funktioniert die Bewirtschaftung?

Vereine, Vereinigungen, Schulen, Parteien, Kirchengemeinden dürfen die Bewirtschaftung selbst übernehmen oder können einen Wirt bzw. Partyservice beauftragen.

Firmen und Privatpersonen müssen die Bewirtschaftung an einen professionellen Gastwirt oder Partyservice aus Unterensingen vergeben.

Muss der beauftragte Gastwirt oder Partyservice aus Unterensingen sein?

Ja. Laut der Benutzungsordnung § 4 Punkt 4 ist ein Gastwirt oder Partyservice aus Unterensingen zu engagieren.

Der Mietvertrag wird zwischen dem Gastwirt, Partyservice (Veranstalter) und der Gemeinde abgeschlossen. Der Veranstalter haftet allumfassend für die gesamte Veranstaltung. Er oder ein von ihm Bevollmächtigter muss bis zum Ende der Veranstaltung anwesend sein.

Wie lange darf im UDEON gefeiert werden?

Ab 22:00 Uhr ist darauf zu achten, dass die Lautstärke der Musik so reduziert wird, dass die Anwohner nicht gestört werden, die Fenster und Türen sind zu schließen. Ab 01:00 Uhr sind die Musikdarbietungen nicht mehr gestattet. Die Nutzung endet spätestens um 02:00 Uhr.

Darf im UDEON geraucht werden?

Das Rauchen im UDEON ist nicht gestattet.

Wie hoch ist die Miete für das UDEON?

Die Anmietung des Festsaales kostet für Ortsansässige Auftraggeber des Veranstalters 300 € (+MwSt.), für Auswärtige Auftraggeber des Veranstalters 1.000 € (+MwSt.) 

(Auftraggeber = z.B. Hochzeitspaar, Geburtstagsjubilar)

Was passiert, wenn die Veranstaltung abgesagt werden muss?

Erfolgt die Mitteilung über den Rücktritt mindestens 4 Wochen vor dem Termin, werden 20 % der anfallenden Gebühr erhoben. Erfolgt die Mitteilung über den Rücktritt innerhalb 4 Wochen vor dem Termin, werden 50 % der anfallenden Kosten erhoben.

Muss eine Kaution hinterlegt werden?

Ja, die Höhe der Kaution beträgt 300 Euro und ist vor der Veranstaltung fällig.

Benutzungsordnung für das "UDEON"

Entgeltordnung für die Benutzung des "UDEON"