Pressemitteilungen: Gemeinde Unterensingen

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Kurzbericht der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.06.2024

Artikel vom 08.07.2024

Kurzbericht der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.06.2024

Top 1: Einwohnerfragen

Es gab keine Einwohnerfragen.

Top 2: Sanierung historisches Rathaus
hier: Vergabe der Natursteinbodenbelagsarbeiten

Im Vorfeld der öffentlichen Gemeinderatssitzung fand im historischen Rathaus eine Bemusterung auf der Baustelle statt, an der Bauleiter Herr Oberdörfer und Architekt Herr Panzer teilnahmen. Bauleiter Herr Oberdörfer war ebenfalls in der Sitzung anwesend und erläuterte die Details zu den Vergabegewerken. Die erste Ausschreibung umfasste insbesondere den Natursteinbodenbelag aus Waldenbucher Sandstein, der im Erdgeschoss verlegt werden soll. Dies ist dasselbe Material wie im Rathaus-Erweiterungsbau verwendet wurde.

Die Submission nach beschränkter Ausschreibung fand am 30. April 2024 um 11:30 Uhr statt. Drei Angebote gingen ein, das günstigste stammte von der Firma Fliesen Dessecker GmbH, die bereits im Neubau erfolgreich tätig war. Ihr Angebot beträgt 74.126,59 Euro, während die ursprüngliche Kostenberechnung bei 45.000,00 Euro lag, was Mehrkosten von 29.126,59 Euro bedeutet.

Die Mehrkosten resultieren aus dem erhöhten Umfang der Natursteinbodenarbeiten, der Einbeziehung des Estrichs im Erdgeschoss und der Notwendigkeit einer hochwertigen Vakuumdämmung aufgrund geringer Aufbauhöhen. Seit der Kostenberechnung im April 2019 sind außerdem in diesem Bereich deutliche Baupreissteigerungen zu verzeichnen.

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Natursteinbodenbelagsarbeiten zum Angebotspreis von brutto 74.126,59 Euro an die Firma Fliesen Dessecker GmbH aus Dußlingen zu vergeben.

Top 3 Sanierung historisches Rathaus
hier: Vergabe des Gewerks der Fliesenarbeiten

Bauleiter Herr Oberdörfer erläuterte, dass die Ausschreibung Boden- und Wandfliesen  die Sanitärräume umfasst. Vor der Sitzung wurden diese ebenfalls bemustert und orientieren sich wieder an den im Rathaus-Erweiterungsbau verwendeten Fliesen.

Die Submission nach beschränkter Ausschreibung fand am 30.04.2024 um 11:35 Uhr statt. Drei Angebote gingen ein, nachdem die Unterlagen an drei Firmen ausgegeben worden waren. Das günstigste Angebot stammt von der Firma Fliesen Dessecker GmbH, die bereits im Neubau die Fliesenarbeiten erfolgreich durchgeführt hat und als leistungsfähig gilt. Ihr Angebot beläuft sich auf 10.108,27 Euro.

Ursprünglich war eine Kostenberechnung von 12.000,00 Euro vorgesehen, was zu Minderkosten in Höhe von 1.891,73 Euro führt.

Der Gemeinderat beschliesst einstimmig, die Fliesenarbeiten zum Angebotspreis von brutto 10.108,27 Euro an die Firma Fliesen Dessecker GmbH aus Dußlingen zu vergeben.

Top 4: Sanierung historisches Rathaus
hier: Vergabe der Estricharbeiten

Bauleiter Herr Oberdörfer erläuterte, dass die Ausschreibung den neuen Estrich im Obergeschoss im Bereich des Sitzungssaals und der Nebenräume sowie eine Ergänzung des Estrichs im Dachgeschoss umfasst. Die Submission fand nach beschränkter Ausschreibung am 30.04.2024 um 11:40 Uhr statt. Vier Angebote gingen ein, nachdem die Angebotsunterlagen an vier Firmen ausgegeben worden waren. Das günstigste Angebot stammte von der Firma Riempp aus Nürtingen, die bereits im Neubau Estricharbeiten erfolgreich durchgeführt hatte und als leistungsfähig bekannt sei. Ihr Angebot lag bei 11.433,77 Euro. Die Kostenberechnung betrug 27.000,00 Euro, was zu Minderkosten in Höhe von 15.566,23 Euro führte. Diese Einsparungen resultieren aus der gemeinsamen Ausschreibung der Estricharbeiten im Erdgeschoss zusammen mit dem Natursteinbodenbelag.

Der Gemeinderat beschliesst einstimmig, die Estricharbeiten an die Firma Riempp aus Nürtingen zu einem Angebotspreis von brutto 11.433,77 Euro zu vergeben.

Top 5: Sanierung historisches Rathaus
hier: Vergabe der Natursteinarbeiten Bereich Sockelfassade

Herr Oberdörfer erläuterte auch diesen Tagesordnungspunkt: Diese Ausschreibung umfasst die Natursteinleibungen im Bereich der neuen Ausgangstüre im Erdgeschoss gemäß den Vorgaben des Denkmalschutzes, die Sanierung von schadhaften Verfugungen im Natursteinmauerwerk sowie die Reinigung der Natursteinoberflächen.

Die Submission fand nach beschränkter Ausschreibung am 30.04.2024 um 11:45 Uhr statt. Es ging ein Angebot ein, nachdem die Angebotsunterlagen an zwei Firmen ausgegeben worden waren. Das günstigste Angebot stammte von der Firma Schönfeld aus Stuttgart, die durch ihre Arbeit bei Kirchensanierungsmaßnahmen bekannt ist und als leistungsfähig gilt. Ihr Angebot belief sich auf 24.600,28 Euro.

Die Kostenberechnung lag bei 35.000,00 Euro, was zu Minderkosten in Höhe von 10.399,72 Euro führte. Diese Minderkosten sind darauf zurückzuführen, dass Teile der Vorarbeiten bereits im Rohbaugewerk ausgeführt wurden.

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Natursteinarbeiten im Bereich der Sockelfassade an die Firma Schönfeld aus Stuttgart zu einem Angebotspreis von brutto 24.600,28 Euro zu vergeben.

Top 6: Sanierung historisches Rathaus
hier: Vergabe der Schlosserarbeiten

Herr Oberdörfer erläuterte, dass die Ausschreibung eine neue Innentreppenanlage vom Erdgeschoss bis ins Dachgeschoss als Stahltreppe mit Geländer umfasst.

Die Submission fand nach beschränkter Ausschreibung am 30.04.2024 um 11:50 Uhr statt. Es gingen drei Angebote ein, nachdem die Angebotsunterlagen an drei Firmen ausgegeben worden waren. Das günstigste Angebot wurde von der Firma Brenner Metallbau aus Rottenburg eingereicht, die als leistungsfähig gilt und Herrn Oberdörfer durch mehrere Projekte im Kreis Tübingen bekannt ist.

Das Angebot der Firma Brenner Metallbau beläuft sich auf 38.691,74 Euro. Die Kostenberechnung lag bei 40.000,00 Euro, was zu Minderkosten in Höhe von 1.308,26 Euro führt.

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Schlosserarbeiten an die Firma Brenner Metallbau-Schlosserei aus Rottenburg zu einem Brutto-Angebotspreis von 38.691,74 Euro zu vergeben.

Top 7: Sanierung historisches Rathaus
hier: Vergabe der Fensterladenarbeiten

Herr Oberdörfer erläuterte in der Sitzung die Vergabe der Fensterladenarbeiten. Die Ausschreibung umfasste Holz-Fensterläden aus wasserfest verleimten Dreischichtplatten, die beim Termin mit dem Landesdenkmalamt bemustert wurden. Diese sind deckend lackiert.

Die Submission fand nach beschränkter Ausschreibung am 30.04.2024 um 11:55 Uhr statt. Es ging ein Angebot ein, nachdem die Angebotsunterlagen an drei Firmen ausgegeben worden waren. Das einzige Angebot, das Haupt- und Nebenangebot umfasste, stammte von der Martin Zeeb Schreinerei aus Rottenburg, die als leistungsfähig bekannt ist. Herr Oberdörfer schlug vor, mit ihnen zusammenzuarbeiten und das Nebenangebot mit Holz-Brettläden in Massivholzausführung zu wählen, was aufgrund der längeren Haltbarkeit und im Sinne der Denkmalpflege empfohlen wird.

Das Hauptangebot der Dreischichtplattenausführung lag bei 43.191,03 Euro. Die Kostenberechnung betrug 41.000,00 Euro, was Mehrkosten in Höhe von 2.191,03 Euro bedeutete. Das Nebenangebot für die Massivholz-Brettläden wurde mit 55.499,81 Euro kalkuliert, wobei die Mehrkosten 14.499,81 Euro betrugen.

Ein Gemeinderat fragte, warum nicht nur die Ausführung in Massivholz ausgeschrieben wurde, wenn diese Variante besser sei.

Herr Oberdörfer erklärte, dass das Hauptangebot in Dreischichtplatten gewählt wurde, um eine Option zu haben, wenn Einsparungen erforderlich sind. Es sei immer gut, mehrere Ausführungsmöglichkeiten mit Angeboten zu haben, über die der Gemeinderat diskutieren und entscheiden könne.

Auf die Frage nach der Haltbarkeit der Fensterläden in Massivholz erklärte Herr Oberdörfer, dass diese stark von der Himmelsrichtung abhängig sei. Fensterläden auf der Wetterseite (Seite zur Michaelskirche hin) müssten etwa alle 10 bis 12 Jahre gewartet werden, während solche zur Schattenseite hin seltener Pflege benötigen. Er empfahl, kleinere Schäden sofort zu beheben und regelmäßig zu warten. Herr Oberdörfer ging auch auf die leider nicht in Betracht kommende Variante der Aluminium-Fensterläden ein, die wie Holz aussehen können, jedoch denkmalrechtlich im Falle des historischen Rathauses nicht zulässig sind. Prinzipiell seien die Fensterläden in Massivholz aber sehr langlebig.

Ein Gemeinderat fragte, ob man bei Dreischichtplatten eine strukturierte Oberfläche herstellen könne. Herr Oberdörfer erklärte, dass zwar Fräsungen möglich seien, aber das lebendige Aussehen von Massivholz damit nicht erreicht werden könne, da die Oberfläche von Dreischichtplatten immer grundsätzlich glatt ist.

Bürgermeister Sieghart Friz äußerte Bedenken darüber, ausgerechnet an dieser Stelle zu sparen, aus seiner Sicht sind die Fensterläden von der Lage her zu exponiert.

Ein Gemeinderat erkundigte sich, ob der Querverband bei der hochwertigeren Massivholzausführung bündig sei. Herr Oberdörfer erklärte, dass dies konstruktiv bedingt ist. Es hänge von der Metallverarbeitung ab, wie weit der Querverband herausragen würde. Seiner Meinung nach darf dieser aber sichtbar sein.

Ein weiterer Gemeinderat war der Meinung, dass der Unterschied zwischen Dreischichtplatten und Massivholz nur erkennbar sei, wenn man sich genau damit beschäftige. Die meisten Bürger würden dies nicht wahrnehmen. Er stellte die Frage in den Raum, wo man denn sonst sparen solle, wenn nicht hier.

Bürgermeister Sieghart Friz argumentierte, dass seiner Ansicht nach viele Einwohner durchaus den Unterschied bemerken würden. Letztlich sei die Entscheidung Sache des Gemeinderats, aber man solle später nicht überrascht sein, wenn die gewählte Lösung nicht zufriedenstellend sei.

Ein Gemeinderat brachte ein, dass man, wenn das Landesdenkmalamt beide Optionen zulasse, die günstigere gewählt werden sollte.

Der Gemeinderat stimmte zuerst über den Beschlussvorschlag der Verwaltung ab: Die Fensterladenarbeiten werden an die Firma Martin Zeeb Schreinerei-Fensterladenbau aus Rottenburg gemäß Nebenangebot in der Massivholzausführung zu einem Brutto-Angebotspreis von 55.499,81 Euro vergeben. Die Abstimmung ergab 4 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen.

Anschließend stimmte der Gemeinderat über den aus der Diskussion resultierenden Beschlussvorschlag ab, die günstigere Variante gemäß Hauptangebot in der Dreischichtplattenausführung zu wählen.

Der Gemeinderat hatte daraufhin mehrheitlich beschlossen, die Fensterladenarbeiten an die Firma Martin Zeeb Schreinerei-Fensterladenbau aus Rottenburg gemäß Hauptangebot in der Dreischichtplattenausführung zu einem Brutto-Angebotspreis von 43.191,03 Euro zu vergeben.

Top 8: Sanierung historisches Rathaus
hier: Vorstellung der aktuellen Kostensituation

Bauleiter Herr Oberdörfer erläuterte in der Sitzung die aktuelle Kostensituation.

Bürgermeister Sieghart Friz erklärte, dass sich die Teilprojekte Rathaus-Erweiterungsbau und die Sanierung des historischen Rathauses in Bezug auf die Kostenentwicklung bisher kostengünstig entwickelt haben bzw. entwickeln. Es könnten zwar noch Überraschungen bei der denkmalgerechten Sanierung aufkommen, aber zum jetzigen Zeitpunkt könnte die Gemeinde sehr zufrieden sein.

Ein Gemeinderat erkundigte sich nach der Kostengruppe 600 und den dort veranschlagten 113.000 Euro für die Möblierung. Er bat um eine detaillierte Übersicht. Herr Oberdörfer sagte dies zu.

Weiterhin wies der Gemeinderat darauf hin, dass bei den Treppen am Rathausneubau, die zum Friedhof führen, keine Beleuchtung installiert sei, obwohl es sich um einen Fluchtweg aus dem Rathaus handelt. Herr Oberdörfer versprach, dies zu prüfen.

Ein weiterer Gemeinderat fragte nach dem Geländer an den Treppen beim neuen Rathaus und ob dort noch eines geplant sei. Herr Oberdörfer bestätigte, dass dort ein Geländer vorgesehen ist und er dies weitergeben wird.

Ein anderer Gemeinderat erkundigte sich nach den Fahrradabstellmöglichkeiten. Er erinnerte sich, dass zwei Fahrradständer versprochen worden seien, fand jedoch kürzlich am Haupteingang des neuen Rathauses keine Abstellmöglichkeit.

Die Verwaltung erklärte, dass dies nicht vergessen ist, jedoch noch aussteht, da die Außenanlagen noch nicht fertiggestellt sind, dies wird erst nach der Verlegung der Hauptwasserleitung im Bereich Kirchstraße/Schulstraße erledigt werden. Herr Oberdörfer fügte hinzu, dass der Bauabschnitt des Altbaus zusammen mit dem Neubau betrachtet werden muss und bisher noch nicht einmal der erste Bauabschnitt der Außenanlagen fertig gestellt wurde.

Abschließend fragte Bürgermeister Sieghart Friz, ob es weitere Fragen der Gemeinderäte gebe. Da dies nicht der Fall war, bedankte er sich bei Herrn Oberdörfer, der sich daraufhin aus der Sitzung verabschiedete.

Top 9: Genehmigung der überplanmäßigen Ausgabe für die Maßnahme "Austausch der Hauptwasserleitung"

Am 18.03.2024 dieses Jahres wurde der Baubeschluss zur Verlegung der Hauptwasserleitung gefasst. Die Baukosten beliefen sich zu dem Zeitpunkt auf 298.000 € basierend auf der Kostenberechnung, im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs wurden daher als Gesamtkosten inkl. Puffer für Unvorhergesehenes 350.000 € vorgesehen. Diese Summe beinhaltete auch die Kosten für die Notversorgung während des Umschlusses sowie Vorabbeschaffungen von Materialien durch das Wasserwerk Wendlingen in Höhe von ca. 40.000 €. Die ursprüngliche Kostenschätzung belief sich auf 238.000 € (inkl. Baunebenkosten).

Das Angebot der Firma Schwenk für die Umsetzung ab dem 01.07.2024 beläuft sich nach Prüfung auf 332.086,18 €.

Aufgrund der bereits getätigten Ausgaben für die Materialbeschaffung führt die Beauftragung zu überplanmäßigen Ausgaben.

Insgesamt belaufen sich die Gesamtkosten derzeit auf etwa 450.000 € (netto), was rund 100.000 € über den im Wirtschaftsplan veranschlagten Mitteln liegt. Während der weiteren Detailplanung und Erhebungen der Rohrleitungsverläufe traten neue Erkenntnisse und zusätzliche Materialbeschaffungen auf, die die Kosten erhöhten.

In einer der nächsten Sitzungen wird daher von der Verwaltung dem Gemeinderat ein Nachtragswirtschaftsplan für den Eigenbetrieb vorgelegt, um die höheren Kosten abzudecken und eine entsprechende Kreditermächtigung zu beantragen, da bisher 300.000 € vorgesehen waren.

Bürgermeister Sieghart Friz erläuterte nochmals die Gründe für die freihändige Vergabe: Der Austausch der Hauptwasserleitung ist eine äußerst komplexe Aufgabe, weil über die Hauptwasserleitung der Großteil des Ortes versorgt wird, u.a. das Pflegeheim und auch die Löschwasserversorgung hängt an der Hauptwasserleitung. Die Arbeiten sind auch aufgrund der topographischen Lage und aufgrund von in der Nacht notwendigen Arbeitszeiten, damit die Einschränkungen für die Einwohner Unterensingens so gering wie möglich bleiben (notwendig für das Umklemmen der alten Leitungstrasse unter der Treppenanlage Kirchstraße auf die neue Leitungsführung im Bereich Schulstraße zwischen Höflestraße und Kreuzung Kirchstraße über die Kirchstraße bis auf Höhe des Parkplatzes unter dem neuen Rathaus) sehr zeit- und abeitsintensiv und äußerst anspruchsvoll. Hier bedarf es für die Durchführung einer besonders verlässlichen Firma und die Gemeinde ist froh darüber, mi der Firma Schwenk eine solche im Ort zu haben. Diese habe viel Erfahrung im Bereich des Tiefbaus und hat als ortsansässige Firma auch sehr gute Ortskenntnisse. Die Arbeiten sollen von 1. Juli 2024 bis voraussichtlich Mitte August stattfinden unter Vollsperrung. Die von der Notversorgung betroffenen Anwohner sind bereits informiert worden über den Beginn und geplanten Verlauf der Maßnahme und die damit verbundenen Einschränkungen.

Herr Spies vom Ingenieurbüro infra-teck GmbH erläuterte, dass es im Vorfeld aufgrund der anspruchsvollen Maßnahme äußerst schwierig war, eine einigermaßen passende Kostenberechnung zu erstellen. Das Leistungsverzeichnis wurde darauf basierend erstellt. Es sei immer eine Herausforderung, eine so komplexe Maßnahme zu bepreisen.

Die höheren Kosten der Firma Schwenk würde die Firma durch gestiegene Personalkosten und die Notwendigkeit, die Arbeiten teilweise nachts durchzuführen, erklären. Aber nur so halten sich die Einschränkungen für die Bevölkerung in Grenzen.

Bürgermeister Sieghart Friz fragte die Gemeinderäte, ob sie noch Fragen hätten. Dies war nicht der Fall.

Der Gemeinderat stimmt mit einer Enthaltung und 12 Ja Stimmen der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 60.000 € für die Maßnahme „Austausch der Hauptwasserleitung“ zu und vergibt die Maßnahme an die Fa. Schwenk zum Angebotspreis von 332.086,18 € (netto).

Top 10: Umsetzung der Eigenkontrollverordnung
hier: Vergabe der Arbeiten

Herr Spies vom Ingenieurbüro infra-teck GmbH erläuterte, dass die Arbeiten zur Umsetzung der Eigenkontrollverordnung (EKVO) in zwei Losen ausgeschrieben wurden. Die Umsetzung ist gesetzlich geregelte Pflichtaufgabe der Gemeinde. Die Submission fand am 22.05.2024 um 11:00 Uhr statt, wobei insgesamt 6 Angebote eingegangen sind. Für beide Lose, die Robotersanierung (Los 1) sowie die Schlauchlinersanierung (Los 2), war das wirtschaftlichste Angebot von der Firma Geiger GmbH & Co. KG aus Wendlingen.

Das günstigste Angebot für Los 1 beträgt 71.391,88 Euro (brutto), während für Los 2 das Angebot bei 173.973,61 Euro (brutto) liegt. Die Gesamtkosten für beide Lose zusammen belaufen sich damit auf 245.365,49 Euro (brutto). Bei einer gemeinsamen Vergabe beider Lose an die Firma Geiger wurde ein Koppelungsangebot mit einem Nachlass von 0,5% abgegeben, also 244.138,66 Euro (brutto).

Zusätzlich zu den Baunebenkosten in Form von Planungskosten (Ingenieur-Honorarkosten) in Höhe von etwa 37.430,56 Euro, davon 25.914,87 Euro für die Schlauchliniersanierung und 11.515,69 Euro für die partielle Sanierung, belaufen sich die Gesamtkosten für die Umsetzung der EKVO inklusive Nebenkosten auf circa 281.570 Euro brutto.

Ein Gemeinderat fragte nach, ob der in der Sitzung gezeigte Plan von den Maßnahmen nur die erste Hälfte der Arbeiten umfasst. Herr Spies bestätigte dies und erklärte, dass nach Abschluss dieser ersten Umsetzungsphase die zweite Hälfte folgen werde. Es habe sich zufällig ergeben, dass die problematischsten Bereiche sich im nördlichen Teil des Ortes befinden. Aus wirtschaftlichen Gründen werde versucht, nach Bereichen zusammenzufassen. Abhängig vom verfügbaren Budget werde man die Arbeiten in bis zu drei turnusmäßigen Durchgängen abarbeiten.

Ein anderer Gemeinderat fügte hinzu, dass die Eigenkontrollverordnung keine einmalige Angelegenheit sei, sondern regelmäßige Wartung erfordere, was Aufgabe der Gemeinde sei. Wenn die Kanäle nicht regelmäßig saniert werden, könnten sich noch größere Probleme entwickeln, die mit deutlich höheren Kosten verbunden wären.

Herr Spies stimmte dem zu und betonte die Bedeutung der Betriebssicherheit, da ein Rückstau im Worst-Case-Szenario erhebliche Folgen haben könnte.

Der Gemeinderat fügte hinzu, dass er keine Einwände habe, sondern lediglich darauf hinweisen wollte, dass die Arbeit mit dem ersten Cluster noch nicht vollständig abgeschlossen sei.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Arbeiten für die Umsetzung der Eigenkontrollverordnung für Los 1 und 2 an den günstigsten Bieter, die Firma Geiger GmbH & Co.KG, zum Gesamtangebotspreis von 244.138,66 Euro (brutto) zu vergeben.

Top 11: Buslinie 184 Nürtingen – Unterensingen – Wendlingen -veränderte Finanzierung

Bürgermeister Sieghart Friz erläuterte, dass die Gemeinde Unterensingen bisher einen jährlichen Finanzierungsanteil von etwa 14.000 € für den Betrieb der Buslinie 184 Nürtingen – Unterensingen – Wendlingen als Zubringer zur S-Bahn trug.

Mit dem Beschluss des Kreistages vom 25.4.2024 werden zukünftig die sogenannten S-Bahn Zu- und Abbringerverkehre, einschließlich der Buslinie 184, zu 100 % durch den Landkreis finanziert. Bisher wurden lediglich das Basisangebot durch den Landkreis finanziert, während die Zusatzbestellungen hälftig vom Landkreis und der jeweiligen Kommune übernommen wurden. Der Landkreis hat somit seine bisherigen Finanzierungsgrundsätze entsprechend angepasst.

1.         Künftiger Nachtbusverkehr auf der Linie 184

Die geplante neue Nachtbuslinie N 15 wird künftig von Nürtingen (Bahnhof) über Zizishausen, Unterensingen, Köngen, Wendlingen, Oberboihingen und zurück nach Nürtingen verlaufen. Wie bereits in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 22.5.2023 erwähnt, wird die Linie N 15 auch Unterensingen mit vier Fahrten zwischen 1:00 Uhr und 5:00 Uhr an den Nächten von Samstag, Sonntag und Feiertagen bedienen. Für die Gemeinde Unterensingen entstehen hierfür keine Kosten.

2.         Ausgedehnter 60-Minuten-Takt an Sonn- und Feiertagen auf der Linie 184

Der durchgehende 60-Minuten-Takt an Sonn- und Feiertagen wird bereits seit einiger Zeit gefahren. Durch die Umstellung der Finanzierung wird für wenige Fahrten (frühe Sonn- und Feiertagsfahrten) eine Mitfinanzierung der betroffenen Kommunen erforderlich bleiben. Für Unterensingen bedeutet dies jährliche Kosten von 2.988 €, abzüglich einer 30%igen Förderung durch den ÖPNV Zweckverband Nürtingen "Fahr mit". Somit verbleibt für die Gemeinde Unterensingen ein jährlicher Finanzierungsbetrag von etwa 2.100 €.

Bürgermeister Sieghart Friz betonte zusätzlich, dass die bisherigen Sonntagsangebote nicht eingeschränkt werden sollten, insbesondere da die Linie 184 insgesamt als Erfolgsmodell betrachtet wird. Eine Verweigerung der Mitfinanzierung würde dazu führen, dass sonntags weitgehend nur noch ein 2-Stunden-Takt angeboten werden könnte.

Die Ausschreibung für die Neuvergabe des Linienbündels 6, zu dem auch die Linie 184 gehört, ist für Juli/August 2024 geplant. Die Neuvergabe der Verkehrsleistungen auf der Linie 184 wird ab dem 1.7.2025 wirksam und soll letztendlich zu einer gleichmäßigeren Auslastung der S-Bahnen beitragen.

Der Gemeinderat beschloss daraufhin einstimmig folgende Punkte:

1. Der Gemeinderat spricht sich für eine Beibehaltung des 60-Minuten-Takts an Sonn- und Feiertagen aus.

2.Der entsprechenden Mitfinanzierung in Höhe von ca. 2.100 € pro Jahr wird zugestimmt.

Top 12: Beschaffung eines neuen Rasentraktors

Bürgermeister Sieghart Friz informierte, dass während der Finanzklausur im November 2023 die Neubeschaffung eines neuen Rasentraktors besprochen wurde. Hierfür sind 37.000 € im Haushalt 2024 eingeplant. Der bisherige Echo-Trak ist aufgrund eines Getriebeschadens ausgefallen, weshalb die Beschaffung des neuen Traktors dringend ist. Andernfalls könnten die Rasenmäharbeiten im gesamten Schulzentrum nicht durchgeführt werden.

Das aktualisierte Angebot der Firma Schwarz beläuft sich auf 32.268,91 € und beinhaltet die Inzahlungnahme des alten Traktors für 500 €. Empfohlen wird das Angebot aufgrund positiver Erfahrungen mit der Firma Schwarz und den zuverlässigen John Deere Geräten.

Da sowohl der Bauhof als auch die Hausmeister gute Erfahrungen mit der Firma Schwarz und den vorhandenen Geräten von John Deere gemacht haben, schlägt die Verwaltung vor, dieses Angebot zu nutzen. Schwarz bietet zudem die Inzahlungnahme des alten Geräts an, und es konnten durch Verhandlungen weitere Rabatte ausgehandelt werden.

Der ebenfalls in der Sitzung anwesende zuständige Hausmeister Ralf Schilling betonte die Effektivität des John Deere Traktors, insbesondere im Umgang mit den Büschen in der Gemeinde, was mit einem Handmäher zeitaufwändiger wäre.

Bürgermeister Sieghart Friz hob hervor, dass das günstigere Angebot nicht die gleiche Leistungsfähigkeit bieten würde wie das Angebot der Firma Schwarz.

Ein Gemeinderat erkundigte sich nach der Möglichkeit einer Probefahrt mit dem Rasentraktor. Er wäre gegen die Beschaffung, falls die Verwaltung einer Probefahrt nicht zustimmen würde.

Ein weiterer Gemeinderat wies darauf hin, dass es im Bereich der Landwirtschaft üblich sei, dass bei Nichterfüllung der Leistungsanforderungen des Kaufvertrags eine Reklamation möglich sei. Er sei zuversichtlich, dass dies auch mit der Firma Schwarz möglich sein sollte.

Bürgermeister Sieghart Friz fragte den Gemeinderat, ob er die Verwaltung heute bevollmächtigen würde, den Rasentraktor zu beschaffen und vorher eine Probefahrt durchzuführen. Sollte diese erfolgreich sein, könne die Verwaltung den Rasentraktor anschließend kaufen.

Ein Gemeinderat stimmte seinem Vorredner zu. Er fügte hinzu, dass die bereits knapp besetzten Mitarbeiter gut ausgestattet sein sollten, insbesondere wenn es um die Effizienz geht.

Bürgermeister Sieghart Friz betonte die Dringlichkeit einer Entscheidung heute, da eine Probefahrt nicht bis zur nächsten Sitzung in zwei Wochen durchführbar wäre und darüber dann berichtet werden müsste. Nachfolgend stünde die konstituierende Sitzung an, gefolgt von der Sommerpause. Die Hausmeister benötigen jedoch dringend einen neuen Rasentraktor.

Ein Gemeinderat fragte abschließend nach der Lieferbarkeit des Rasentraktors und ob er vorrätig sei, da diese Information nicht im Angebot vermerkt sei.

Bürgermeister Sieghart Friz stimmte zu, dass dies ein wichtiger Aspekt sei, und versicherte, dass die Verwaltung sofort Kontakt mit der Firma aufnehmen würde, um die Lieferzeit zu klären. Wenn diese akzeptabel sei und die Probefahrt erfolgreich verlaufe, würde die Verwaltung den Rasentraktor von der Firma Schwarz beschaffen.

Ein Gemeinderat erkundigte sich noch generell nach dem Thema Rasenmähen in der Gemeinde und erwähnte, dass es bereits die Idee der Anschaffung eines Mähroboters für den Sportplatz gab und wies auf das Vorführgerät hin, welches die Gemeinde hatte.

Kämmerin Bühler-Hofmann erklärte, dass diese Idee aufgrund der neuen Besetzung der Hausmeisterstelle durch Herrn Sielca nicht weiterverfolgt wurde, da geplant war, dass dieser die Mäharbeiten durchführt. Sie betonte, dass ein Mähroboter aktuell nicht hilfreich wäre, da der Echo-Trak defekt sei und ein Rasentraktor notwendig sei. Damals war bereits die Befürchtung geäußert worden, dass ein Mähroboter zusätzlichen Aufwand durch Verfilzung verursachen würde.

Der Gemeinderat beschließt mit 11 Ja Stimmen und 2 Nein Stimmen, den Kompakttraktor John Deere von der Firma Schwarz gemäß deren Angebot zum Preis von 38.400 € (brutto) bzw. 32.268,91 € (netto) nach einer erfolgreichen Probefahrt und akzeptablen Lieferzeiten zu beschaffen.

Top 13: Bauvorhaben
13.1 Schulstraße 64, Flst. Nr. 251/11
hier: Nutzungsänderung bestehendes Pfarramt zur Kindertageseinrichtung

Hauptamtsleiterin Stoll erläuterte, dass das Baugrundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Blätscher" liegt. Die Art der Nutzung ist Gemeinbedarf katholische Kirche. Es ist geplant eine sog. Tagespflege in anderen geeigneten Räumen („TiagR“) dort zu ermöglichen.

Es seien keine Gründe ersichtlich, die gegen die geplante Nutzungsänderung sprechen würden.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zur Nutzungsänderung zu erteilen.

Top 14: Bekanntgaben und Verschiedenes

Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Wasserversorgung für das Jahr 2024

Bürgermeister Sieghart Friz erläuterte, dass das Landratsamt Esslingen mit einem Schreiben die Gesetzmäßigkeit der von der Gemeinde Unterensingen am 10. Mai 2024 in öffentlicher Sitzung beschlossenen Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Wasserversorgung für das Jahr 2024 bestätigt hat.

Er betonte, dass der Rechnungsabschluss noch entscheidender als der Haushaltsplan sei und dass er, abgesehen vom Jahr 2018, keinen negativen Abschluss miterlebt hatte in Unterensingen. In der Gesamtbetrachtung müsse man das Gesamtvermögen der Gemeinde und nicht nur die Abschreibungen betrachten. Dies würde ein anderes Bild der Haushaltslage ergeben, die zwar nicht optimal, aber auch nicht völlig schlecht sei. Er zeigte sich gespannt, wie sich der Rechnungsabschluss entwickeln werde.

Weiterhin erklärte Bürgermeister Friz, dass man sich ggf. von einigen Gebäuden trennen müsse, um Erträge zu erzielen. Personal könne nicht entlassen werden und im Bereich der Kindertagesbetreuung, was rund zwei Drittel des Personals der Gemeinde ausmacht, seien keine Einsparungen möglich, da die Anzahl des Personals in diesem Bereich vorgegeben ist. Die Rechtsaufsichtsbehörde erfordere zudem die Vorlage eines Haushaltssanierungskonzepts.

Stellungnahme der Freiwilligen Feuerwehr zur Errichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Wohngebiet „Östlich der Wehrstraße“

Bürgermeister Friz informierte außerdem, dass die Freiwillige Feuerwehr in einem Schreiben Stellung zu einem Gemeinderatsbeschluss vom 13. Mai 2024 genommen habe.

Dieser Beschluss betraf die von der Verwaltung beantragte Errichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Wohngebiet „Östlich der Wehrstraße“. Die Freiwillige Feuerwehr hält die Ablehnung dieser Maßnahme aus Gründen des abwehrenden Brandschutzes für nicht richtig. Eine problemlose Zufahrt ins Gebiet sei aus ihrer Sicht nicht sichergestellt und die vorgegebenen Hilfsfristen könnten eventuell nicht eingehalten werden. Auch das Deutsche Rote Kreuz habe bestätigt, dass selbst Rettungstransportwagen Schwierigkeiten hätten, zum Einsatzort zu gelangen.

Bürgermeister Friz betonte, dass die Verwaltung bereits in der Sitzung am 13. Mai 2024 auf die Punkte der Freiwilligen Feuerwehr hingewiesen habe und deshalb den verkehrsberuhigten Bereich dringend empfohlen hatte.

Er appellierte an die Gemeinderäte, die Verwaltung zu informieren, sollten sie ihre Meinung ändern, damit eine erneute Abstimmung erfolgen könne. Es sei ihm wichtig – auch aufgrund der Haftungsfrage - auf diese Bedenken nochmals hinzuweisen.

Anwohnerschreiben zum Parkverbot im Bereich der Kirchhalde

Hauptamtsleiterin Stoll erläuterte, dass sich die Anwohner im Bereich der Kirchhalde in einem Brief über das gesetzliche Parkverbot geäußert hätten. Hintergrund ist die Information der Gemeinde im Mitteilungsblatt und auf der Homepage Anfang Mai, dass im Bereich der Kirchhalde weder auf der Straße noch mit zwei Rädern auf dem Gehweg geparkt werden dürfe. Die verbleibende Fahrbahnbreite vom geparkten Auto bis zur gegenüberliegenden Grundstücksgrenze unterschreite die vorgeschriebene Mindestrestfahrbahnbreite von 3,05 m, sodass das Parken dort gesetzlich verboten ist. Auch das Parken auf dem Gehweg ist gesetzlich nicht erlaubt und zwingt Fußgänger mit z.B. Kinderwagen oder Rollator auf die Straße auszuweichen. Die Anwohner unterbreiteten Vorschläge zur Entschärfung der Parksituation, darunter die Duldung des Parkens mit zwei Rädern auf dem Gehweg und die Entfernung des Gehwegs im Zuge der Verlegung des Glasfaserkabels.

Hauptamtsleiterin Stoll erklärte, dass der erste Vorschlag lt. Straßenverkehrsbehörde nicht umgesetzt werden kann, da zu wenig Gehwegrestfläche übrigbleiben würde. Die Verkehrsbehörde habe klargestellt, dass dies nicht in Frage komme, da die Durchgangsbreite für Kinderwagen und Rollstuhlfahrer nicht gewährleistet wäre. Auch die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs sei laut Verkehrsbehörde mangels einer sog. Aufenthaltsqualität nicht möglich.

Ein Gemeinderat fügte hinzu, dass der Vorschlag der Anwohner, den Gehweg im Rahmen des Glasfaserausbaus in diesem Bereich zu entfernen prinzipiell gut sei und man über alternative Beleuchtungsmöglichkeiten nachdenken solle, bevor der Gehweg wieder geschlossen werde.

Bürgermeister Friz betonte, dass alle Optionen und Möglichkeiten geprüft würden, bevor der Gehweg wieder geschlossen werde.

Die Verwaltung wird das Thema Entfernung des Gehwegs und Erdverkabelung von Strom im Rahmen des Glasfaserausbaus im Auge behalten und dem Gemeinderat zur gegebenen Zeit wieder vorlegen.

Aktueller Stand der Bauvoranfrage Kelterstraße 71

Des Weiteren informierte Bürgermeister Friz, dass die Bauvoranfrage der Islamischen Reformgemeinde Ahmadiyya Muslim Jamaat für das Grundstück Kelterstraße 71 zur Errichtung einer Moschee vom Landratsamt Esslingen förmlich abgelehnt wurde. Gegen diesen Bescheid könne noch Widerspruch eingelegt werden, wobei die Frist Ende Juni ablaufe. Es ist der Gemeinde nicht bekannt, ob die Reformgemeinde bereits Widerspruch eingelegt habe oder dies noch tun werde. Die Verwaltung halte den Gemeinderat diesbezüglich auf dem Laufenden.

Top 15: Anfragen der Gemeinderäte

Ausfall LED-Straßenbeleuchtung

Ein Gemeinderat merkt an, dass im neuen Baugebiet „Mittlere Braike“ die LED-Straßenbeleuchtung ausgefallen sei, jetzt aber wieder funktioniere. Er erkundigt sich, ob diese repariert worden sei. Die Verwaltung erklärt, dass ihr keine Ausfälle bekannt sind.

Stand Breitbandausbau

Ein weiterer Gemeinderat fragt nach dem Stand der Glasfaserverlegung. Er berichtet, dass es bei ihm in der Straße nicht vorangehe und Gruben offen sind und erkundigt sich, warum Einzelmaßnahmen so lange dauern würden. Bürgermeister Sieghart Friz erklärt, dass die Arbeiten zur Glasfaserverlegung allgemein gut vorankämen und sich der Breitbandausbau beschleunigt habe. Er werde jedoch nachhaken. Hauptamtsleiterin Stoll ergänzt, dass sie diese Woche einen längeren Ortstermin mit Begehung mit der ausführenden Netze BW habe und in der nächsten Sitzung in zwei Wochen berichten könne.

Baustoff auf dem Parkplatz des Friedhofs

Ein Gemeinderat weist darauf hin, dass das Treppengeländer hinter der Kirchstraße 24 seit einiger Zeit kaputt sei. Außerdem lägen auf dem Parkplatz für den Friedhof in der Albstraße seit Monaten Baustoffe herum. Die Verwaltung erklärt, dass der Bauhof versuchen wird, das Baumaterial von der Firma Stoll & Maurer, welches die Außenanlagen am Rathaus noch fertig stellen muss, platzsparender zusammenzuschieben.

Lehrerparkplatz am UDEON

Ein Gemeinderat schlägt vor, die Lehrerparkplätze auf den Parkplätzen vor dem UDEON nachmittags von Mitarbeiterinnen der Grundschulbetreuung nutzen zu lassen. Er sei darauf angesprochen worden. Hauptamtsleiterin Stoll erklärt, dass es an der Schule auch an einigen Nachmittagen Unterricht gebe, manche Lehrer auch nachmittags Nacharbeiten in der Schule erledigen und die Parkplätze daher von den Lehrern benötigt werden. Außerdem müsste man bei dieser Regelung bedenken, dass dann auch dem pädagogischen Personal des Kindeum 35 und Kindeum 37 Parkausweise ausgestellt werden müssten.

Beschattung Photovoltaikanlage

Ein Gemeinderat erinnert daran, dass er bereits in einer Sitzung darauf hingewiesen habe, dass ein Gemeindebaum die Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Anwohners beschatte. Die Verwaltung erklärt, dass sie dies klärt und ggfs. Maßnahmen zur Abhilfe trifft.

Starkregenrinne Lindenstraße

Ein Gemeinderat erwähnt, dass das Bankett im Bereich des Feldwegs zu den Lindenweilern gerichtet werden müsse. Hauptamtsleiterin Stoll erklärt, dass sie dies bereits mit dem Bauhofleiter vorbesprochen habe. Es ist angedacht, dies von einer externen Firma langlebig zu gestalten, aktuell werden Angebote eingeholt.